Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die geltenden Bedingungen der Vertragsbeziehung zwischen Caveau Moira, Bernstrasse 26, 3267 Aspi bei Seedorf Betreiberin der Webseite caveaumoira.ch und dem Käufer von Produkten, welche auf dieser Webseite angeboten werden.
Caveau Moira ist nicht verpflichtet ihre Produkte und bestimmte Jahrgänge von Weinen anzubieten oder zu vertreiben.
Eigentumsvorbehalt
Die gesamte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum des Caveau Moira, soweit das nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, zulässig ist.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben in unseren Offerten und Verträgen verstehen sich per Einheit, in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer, exkl. Transportkosten. Die vom Kunden bestellte Ware ist nach Erhalt innert 30 Tagen Netto ohne jegliche Skonto per Rechnung zu begleichen. Die Verfügbarkeit, die Preiseangaben und Jahrgangsänderungen sind auf Vorbehalt.
Transport und Lieferung
Lieferung/Lieferfrist
Das Liefergebiet umfasst die ganze Schweiz. Die Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung. Wegen verspäteter Lieferung kann kein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden. Grobes Verschulden vom Caveau Moira bleibt vorbehalten. Verspätete Lieferung begründet selbst bei Verabredung eines bestimmten Liefertermins kein Recht auf Verzicht auf Lieferung. Bei Bestellungen unter CHF 500.– werden für Verpackung und Versand pauschal
CHF 20.– in Rechnung gestellt.
Mängel und Beanstandungen
Beanstandungen
Reklamationen irgendwelcher Art sind sofort, spätestens aber innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware anzubringen. Im Falle von Beschädigungen oder ausserordentlichem Manko ist der Käufer gehalten, vom Transporteur den Tatbestand aufnehmen zu lassen.
Rücknahme beanstandeter Flaschen
Beanstandete Weine (Zapfenweine) werden innerhalb 12 Monaten ab Auslieferung ersetzt, wenn die Flasche 3/4 mit dem Zapfenwein gefüllt ist und mit dem Originalzapfen verschlossen ist. Zapfenweine können nur bei Caveau Moira umgetauscht werden.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Caveau Moira ist in jedem Falle ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz des Caveau Moira zuständig.
Weinreisen mit Caveau Moira
Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss zwischen Kunde und Caveau Moira kommt zu Stande, wenn der Kunde die Reise schriftlich per Email bestätigt.
Zahlungseingang bei einer vereinbarten Weinreise
14 Tage vor Reiseantritt sind 50% der *Reisekosten zu bezahlen.
5 Tage vor Reiseantritt sind 100% der Reisekosten zu bezahlen.
Bei einer Stornierung oder nicht antreten der Weinreise sind folgende Kosten vom Kunde zu übernehmen:
14 Tage vor Reiseantritt sind 50% der *Reisekosten zu bezahlen.
6–13 Tage vor Reiseantritt sind 70% der *Reisekosten zu bezahlen.
5 Tage vor Reiseantritt sind 100% der *Reisekosten zu bezahlen.
*Reisekosten beinhalten Übernachtungen, Degustationen, Essen, Bus-Chauffeur.
Nicht inbegriffen sind die An- und Heimreise, hier ist der Kunde selber verantwortlich.
Ausnahme bei einer organisierten An- und Heimreise von Caveau Moira
Wird ein Transportmittel für die Anreise und/oder die Heimreise vorgängig von Caveau Moira organisiert und vorausbezahlt, wie z.B. Flüge, so können diese Reisekosten nicht annulliert oder rückgängig gemacht werden, diese müssen vom Kunden zu 100% übernommen werden.
Annullationsbedingungen
Annullationen müssen schriftlich erfolgen.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung, Reiserücktrittsversicherung.